Behauptung: Habeck hat mit seinem Heizungsgesetz Hausbesitzern geschadet.
Analyse:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde ursprünglich 2020 verabschiedet und enthielt eine Austauschpflicht für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden. Diese mussten nach 30 Jahren Betrieb stillgelegt werden, unabhängig davon, ob sie noch funktionstüchtig waren.
Unter Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wurde das GEG novelliert. Die überarbeitete Fassung sieht vor, dass bestehende Heizungen weiter betrieben und repariert werden dürfen. Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt, greift nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss.
Zudem besteht keine Vorschrift, die Hausbesitzer zum Einbau von Wärmepumpen zwingt. Das Gesetz ist technologieoffen gestaltet und erlaubt verschiedene Optionen, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen, darunter den Anschluss an ein Wärmenetz, den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe oder die Nutzung von Solarthermie.
Zusammenfassung:
- Das ursprüngliche GEG von 2020 verpflichtete Hausbesitzer zum Austausch alter Heizkessel nach 30 Jahren, unabhängig von deren Zustand.
- Die Novelle unter Habeck erlaubt den Weiterbetrieb und die Reparatur bestehender Heizungen; die 65-Prozent-Regel greift nur bei Neueinbau.
- Es gibt keine Verpflichtung zum Einbau von Wärmepumpen; mehrere technologische Optionen stehen zur Verfügung.
Daher ist die Behauptung, Habeck habe mit seinem Heizungsgesetz Hausbesitzern geschadet, nicht haltbar, da die Novellierung des GEG den Hausbesitzern mehr Flexibilität und Wahlmöglichkeiten bietet.